Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung konnte Thomas Eberle neben dem Insolvenzanwalt Dr. Lehr insgesamt 39 interessierte Mitglieder begrüßen. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde die Tagesordnung wie vorgeschlagen bestätigt.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung war aufgrund des § 10 der Satzung „wenn es das Interesse des Vereins erfordert" einberufen worden.