Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Gemäß § 6, Nummer 2 (Beiträge, Umlagen und Dienstleistungen) der Satzung des VfB Neckarrems 1913 e.V. regelt die Beitragsordnung des Vereins die Einzelheiten zu den zu entrichteten Beiträgen.
Im Nachfolgenden werden die in § 6 der Satzung beschriebenen Punkte konkretisiert.
§ 2 Vereinsbeiträge und Umlagen
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Umlagen, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet.
Es gelten die folgenden Vereinsbeiträge
Beitragsgruppe |
Jahresbeitrag in EUR |
Vollmitglied |
90,00 |
Familienbeitrag |
200,00 |
Passives Mitglied |
70,00 |
Jugend bis 18 Jahre |
50,00 |
Ermäßigt ab 18 Jahre |
70,00 |
Stand: 23.03.2020 (letzte Anpassung 20.01.2017)
Hinweis zur Beitragsgruppe: Ermäßigt ab 18 Jahre:
Diese Beitragsgruppe betrifft folgende Personengruppe ab 18 Jahren:
- Schüler
- Studenten
- Azubis
- FSJ-ler, BUFDIs
- Arbeitssuchende
Entsprechende Nachweise (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) sind der Mitgliederverwaltung bis 31.12. des Jahres der Volljährigkeit vorzulegen.
Hinweis zur Beitragsgruppe: Jugend bis 18 Jahre:
Die Beitragshöhe von „Jugend bis 18 Jahre“ wird zum Beginn des folgenden Kalenderjahres, in dem das Mitglied den 18. Geburtstag feiert auf „Vollmitglied“ umgestellt. Alternativ wird nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf die Beitragsgruppe „ermäßigt ab 18 Jahre“ umgestellt.
Hinweis zur Beitragsgruppe: Familienbeitrag
Familienbeiträge gelten für nur für Mitglieder einer Familie im gemeinsamen Haushalt sowie für alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern. Die Kinder müssen unter 18 Jahre sein, oder den Status Schüler/Student/Azubi/FSJ-ler/BUFi haben.
Der Familienbeitrag wird automatisch auf Normalbeiträge umgestellt, sofern die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Hinweis zur Beitragsgruppe: Passives Mitglied:
Der Passive Mitgliedsbeitrag gilt für diejenigen, die nicht mehr an sportlichen Angeboten des Vereins teilnehmen, dem Verein aber treu bleiben wollen. Änderungen im Status müssen der Mitgliederverwaltung bekannt gemacht werden.
§ 3 anteilige Beitragsrechnung
Die Beitragssätze berechnen sich jeweils für ein Kalenderjahr. Bei Neumitgliedschaften gelten folgende Regelungen zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages:
Beitritt bis 30.06. eines Kalenderjahres | → | volle Jahres-Beitragsrechnung |
Beitritt zwischen 01.07. und 31.10. | → | beitragsfrei bis Kalenderjahresende |
Beitritt ab 01.11. eines Kalenderjahres | → | beitragsfrei bis Kalenderjahresende |
§ 4 Kündigung
Eine Austrittserklärung muss bis vier Wochen vor dem Kalenderjahresende (31.12.) dem Verein schriftlich vorliegen.
§ 5 Beitragszahlungen
Beitragseinzug
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen. Bei Nicht-Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren werden für den erhöhten Bearbeitungsaufwand durch die manuelle Prüfung und Nachverfolgung der Zahlungseingänge eine Gebühr von EUR 5,00 pro Zahlungsvorgang erhoben.
Zahlungsverzug
Eine Nichteinlösung von Lastschriften führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand durch Prüfung, Nacherhebung und ggfs. Schriftverkehr. Die in Rechnung gestellten Fremdgebühren sowie eine eigene Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 je Vorgang zzgl. EUR 1,00 Porto werden dem Mitglied weiterbelastet. Bei Zahlungsverzug werden nach einer erfolglosen Erinnerung für die erste Mahnung EUR 5,00 und die zweite Mahnung EUR 10,00 berechnet.
Zahlungstermine
Die Beitragszahlungen werden i.d.R. zu folgenden Terminen durchgeführt und im Amtsblatt/ Remseckwoche a.N. angekündigt:
- 15.02.
- 15.08.
- 15.11.
§ 6 Abteilungsbeiträge
Die Abteilungen können nach Zustimmung durch den Vereinsrat zusätzliche Abteilungsbeiträge und Umlagen erheben.
Aktuell sind dies die Abteilungen „Bogenschießen“ und „Karate“ (Stand Dezember 2020).
Die Mitgliedschaft in den oben genannten Abteilungen setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein „VfB Neckarrems 1913 e.V.“ voraus.
1. Bogenschießen
Die Zahlung des Abteilungsbeitrages erfolgt halbjährlich oder jährlich im Voraus.
Beitragsgruppe |
Jahresbeitrag in EUR |
Halbjahresbeitrag in EUR |
Erwachsene |
72,00 |
36,00 |
Kinder bis 18 J. |
48,00 |
24,00 |
Die Termine für den Einzug des Abteilungsbeitrages sind der 15.02. und der 15.08..Die Laufzeit für die Abteilung Bogenschießen beginnt mit dem o.g. Beitrittsdatum und richtet sich nach der jeweiligen Zahlungsweise, das heißt 6. bzw. 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend der jeweiligen Zahlungsweise, sofern keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und auf postalischem Weg bei der Geschäftsstelle des Hauptvereins eingehen oder persönlich bei der Abteilungsleitung abgegeben werden. Die Kündigungsfrist bei sechs und zwölf-monatiger Vertragslaufzeit beträgt vier Kalenderwochen zum Ende der Vertragslaufzeit.
Die Kündigungsfrist des Hauptvereins ist abweichend von den Bedingungen der Abteilung Bogenschießen geregelt und bleibt davon unberührt.
2. Karate
|
Jahresbeitrag in EUR |
Monatlicher Beitrag in EUR |
Einzelmitglied |
216,00 (20,00 x 12 ./. 10%) |
20,00 |
Familienmitgliedschaft (mind. 3 Mitglieder aus einer Familie/eines Haushaltes) |
600,00 (50,00 x 12) |
50,00 |
Dieser Beitrag ist per Dauerauftrag auf das Konto/IBAN:
VfB NECKARREMS 1913 e.V. – Abteilung Karate
DE92 6006 9905 0300 4000 20
zu entrichten.
Die Fälligkeit wird jeweils auf den Ersten eines Monats festgelegt. Wird jährliche Zahlungsweise gewählt, ist der gesamte Jahresbeitrag im Voraus zu entrichten.
Beim Eintritt in die Abteilung ist die Abteilungsleitung verpflichtet, das Mitglied beim Karate‐ Verband (DJKB) zu melden. Verbunden mit dieser Meldung ist der Erwerb des Verbandsausweises (einmalig) und der zugehörigen Jahressichtmarke (jährlich wiederkehrend), welche in Abhängigkeit des Alters jedes werdenden Mitglieds unterschiedlich viel kostet. Bis 14 Jahre ist der Beitrag geringer und ab 15 Jahre wird dieser erhöht. Für die Erstbeschaffung wird, inkl. der Anmeldegebühr pro Neumitglied, ein Betrag von insgesamt 40,00 EUR fällig. Dieser Gesamtbetrag ist bei Abgabe des Meldeformulars zu entrichten. Diese Gelder sind nicht als Anmeldegebühr zu verstehen, sondern müssen von der Abteilungsleitung Karate direkt an den Verband abgeführt werden. Pass mit Jahressichtmarke gehen in das Eigentum des Mitglieds über. Die Jahressichtmarke muss jährlich durch das Mitglied erneuert werden.
Die Vertragslaufzeit mit der Karate‐Abteilung beginnt ab dem angegebenen Beitrittsdatum und richtet sich nach der gewählten Zahlungsweise.
Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate und bei jährlicher Zahlungsweise, zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend entsprechend der gewählten Zahlungsweise zu den jeweils gültigen Bedingungen, sofern keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und auf postalischem Weg bei der Geschäftsstelle des Hauptvereins eingehen oder persönlich bei der Abteilungsleitung abgegeben werden. Eine Kündigung auf elektronischem Weg ist nur bedingt wirksam, da eine Bearbeitung nicht garantiert werden kann. Die Kündigungsfrist bei sechs- monatiger Vertragslaufzeit beträgt sechs Kalenderwochen und bei jährlicher Vertragslaufzeit drei Monate, immer jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit.
Die Kündigungsfrist des Hauptvereins ist abweichend von den Bedingungen der Abteilung Karate geregelt und bleibt davon unberührt.