Termine 2020 - bitte beachten -
An unsere Vereinsmitglieder:
die Winterfeier 2020 haben wir aufgrund der aktuellen Situation CORONA abgesagt.
Wir wollen jedoch die Mitgliederversammlung am 6. November 2020 durchführen.
Damit wir die am 6.11.2020 aktuell geltenden CORONA Verordnungen (Hygiene- und Verhaltensregelungen) einhalten können, wird diese in der Gemeindehalle Neckarrems stattfinden.
Es ist ein Mund-Nasen-Schutz bis zum jeweiligen Sitzplatz und wenn man sich in der Halle bewegt zu tragen.
Sollten sich bis zum Versammlungstag Änderungen ergeben, werden wir darüber rechtzeitig informieren.
Wir bitten deshalb auch um Anmeldung für die Teilnahme an der Versammlung bis spätestens 3. November 2020 bei unserer Schriftführerin Inge Klein per Mail unter office@vfb-neckarrems.de oder telefonisch unter 07146 20949. Vielen Dank.
Das Vorstandsteam
*****************************************************************************************
Ordentliche Mitgliederversammlung am Freitag, den 6. November 2020 um 19 Uhr
Die Vereinsmitglieder werden nach § 9 Nrn. 1,2 und 3 der Vereinssatzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung in die Gemeindehalle Neckarrems eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
TOP 1 |
Begrüßung des Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
TOP 2 |
Bericht Vorstand |
TOP 3 |
Bericht Kassier |
TOP 4 |
Bericht über das Ergebnis der Kassenprüfung |
TOP 5 |
Aussprache zu den Berichten Vorstand, Kassier und Kassenprüfer |
TOP 6 |
Entlastung des Vorstandes |
TOP 7 |
Bericht der Abteilungen |
TOP 8 |
Wahl nach § 9 Nr. 3 der Vereinssatzung
|
TOP 9 |
Bestätigung der Abteilungsleitung Leichtathletik (für 1 Jahr) nach § 9 Nr. 3 der Vereinssatzung |
TOP 10 |
Information zu den aktuellen Sanierungsmaßnahmen |
TOP 11 |
Verschiedenes / Bekanntgaben |
TOP 12 |
Anträge |
Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind nach § 9 Nr. 4 Sätze 1 und 2 der Vereinssatzung bis spätestens 23.10.2020 schriftlich und mit Begründung beim 1. Vorsitzenden Scott Weidenbach, Hummelberg 4, 71686 Remseck oder einem Stellvertreter einzureichen. Später eingehende Anträge können nach § 9 Nr. 4 Satz 3 der Vereinssatzung nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung zustimmen.
Scott Weidenbach
1. Vorsitzender